Krankmeldung
Gemäß der Grundschulordnung sind die Eltern verpflichtet, der Schule vor Unterrichtsbeginn mitzuteilen, wenn ihre Kinder aus Krankheitsgründen nicht am Unterricht teilnehmen können. Geschieht dies nicht, ist die Schule gehalten, den Verbleib der Kinder zu erfragen. Ebenso müssen ansteckende Krankheiten gemeldet werden.